Herkunftsanforderungen an AdR-Produkte

Die Sicherung von regionalen Arbeitsplätze ist uns ein grosses Anliegen. Mit dem Label „Aus der Region. Für die Region.“ verkauft die Migros Ostschweiz rund 1200 Produkte von über 3500 regionalen Bauernfamilien und Verarbeitern und bildet seit neun Jahren eine Brücke zwischen einheimischen Produzenten und Konsumenten. Die Herkunft der Produkte spielt wie es der Name des Labels «Aus der Region. Für die Region.» verrät, eine sehr wichtige Rolle.

Kaeseplatte Studer Hatswil

Hier ein Auszug aus dem AdR-Reglement:
Produkte mit einer Zutat (z.B. Milch, Gemüse, Fleisch) müssen zu 100% aus dem geographischen Einzugsgebiet (= Wirtschafts- gebiet Migros Ostschweiz) des Programms «Aus der Region. Für die Region.» stammen. Bei Produkten mit mehr als einer Zutat (z.B. Früchtejogurt, Wurst) müssen alle Zutaten aus der entsprechenden Beschaffungsregion stammen. Ist dies nicht möglich, muss mindestens der Hauptbestandteil zu 100% und total ein Anteil von 75% der Zutaten aus der Beschaffungsregion stammen. Wenn Zutaten in der Beschaffungsregion nicht in genügender Menge und in der geforderten Qualität erhältlich sind, dürfen diese Zutaten, ausgenommen die Hauptzutat, aus der Schweiz stammen.