Navigation

Teilnahmebedingungen

Mit der Online-Teilnahme oder der Teilnahme vor Ort stimmen Sie nachfolgenden Teilnahmebedingungen zu:

Gewinnspielveranstalter: Genossenschaft Migros Ostschweiz, Marketing-Kommunikation, Industriestrasse 47, 9201 Gossau

Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, Österreich oder dem Fürstentum Liechtenstein, welche das 18. Altersjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende der Werbeagentur Vitamin 2 AG und des Gewinnspielveranstalters sowie Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste und weitere professionalisierte/gewerbliche Teilnehmende.

Ablauf des Wettbewerbs: Für die Scan and Win® Teilnahme ist ein gültiger Gewinncode notwendig, welcher vom 24. August bis 2. September 2023, im Einkaufscenter Rheinpark, Pizolpark, Rosenberg, Oberland Märt, Herblinger Markt und Säntispark erhältlich ist und der mit dem vor Ort aufgestellten «Scan and Win®»-Terminal gescannt werden muss.

Über einen allfälligen Sofortpreis werden die Teilnehmenden direkt vom Automaten informiert. Durch das Ausfüllen des Online-Teilnahmeformulars unter rheinpark.ch/scanandwin, pizolpark.ch/scanandwin, rosenberg.ch/scanandwin, oberlandmaert.ch/scanandwin, herblingermarkt.ch/scanandwin und saentispark-shopping.ch/scanandwin oder der Teilnahme vor Ort im Einkaufszentrum bis 2. September 2023 können die Teilnehmenden an der Verlosung des Hauptgewinns teilnehmen. Unter allen Teilnehmenden wird nach Ende der Promotion durch Zufallsverlosung der Hauptgewinner ermittelt.

Gratisteilnahme: Mit der Teilnahme am Wettbewerb ist kein Kaufzwang verbunden. Gratislose/Gewinncodes erhalten die Teilnehmenden in allen teilnehmenden Geschäften sowie am Kundendienst der Einkaufscentren und unter rheinpark.ch/scanandwin, pizolpark.ch/scanandwin, rosenberg.ch/scanandwin, oberlandmaert.ch/scanandwin, herblingermarkt.ch/scanandwin und saentispark-shopping.ch/scanandwin. Nur solange Vorrat.

Hauptgewinn: Unter allen Teilnehmenden der Promotion «Scan and Win®» in den Einkaufcentern Rheinpark, Pizolpark, Rosenberg, Oberland Märt, Herblinger Markt und Säntispark wird 10x CHF 1'000.- Centergutschein verlost. Der Gewinner des Hauptgewinns wird per E-Mail benachrichtigt.

Detaillierte Informationen zum Hauptgewinn: Der Gewinner des Hauptgewinns bekommt CHF 1'000.- in Form von Einkaufscentergutscheinen. Diese Gutscheine können im gesamten Einkaufscenter eingelöst werden (Food, Kosmetikartikel, Coiffeur und Nägel, Bekleidung etc.) ausser für Geschenksgutscheine. Die Gültigkeit des Gutscheins ist ebenfalls darauf ersichtlich. Werden sie bis zum darauf notierten Datum nicht eingelöst, verfallen sie ersatzlos. Die Preise werden nicht bar ausbezahlt.

Sofortpreise: Es werden Sofortpreise in Form von Sachpreisen (z.B. Give-Aways vom Einkaufscenter) über alle sieben Einkaufscenter nach dem Zufallsprinzip ausgespielt. Die Sofortpreise sind bis zum angegebenen Datum auf dem Gewinncoupon beim entsprechenden Kundendienst einzulösen. Preise, welche bis zu den genannten Zeitpunkten nicht eingelöst werden, verfallen ersatzlos. Die Preise werden nicht bar ausbezahlt und es erfolgt kein Umtausch.

Publikation der Gewinner der Hauptgewinne: Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie im Falle eines Gewinns mit Vornamen, erster Buchstabe des Nachnamens und Bild der Preisübergabe auf der Webseite vom Einkaufscenter und im Newsletter veröffentlicht werden können.

Weitere Bestimmungen: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über den Wettbewerb wird – ausser mit den Gewinnern – keine Korrespondenz geführt. Die entgeltliche Weitergabe von Gewinncodes und Scan and Win® Karten ist untersagt. Der Wettbewerbsveranstalter behält sich vor, entsprechende Gewinncodes und Scan and Win® Karten sperren zu lassen. Pro Person sind Mehrfachteilnahmen nur mit korrekten persönlichen Angaben möglich. Der Wettbewerbsveranstalter ist berechtigt, Teilnehmende mit Pseudonym oder einer gefälschten Identität vom Wettbewerb auszuschliessen. Der Wettbewerbsveranstalter behält sich weiter vor, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschliessen, wenn Missbrauch und / oder Verstösse gegen diese Teilnahmebedingungen vermutet / festgestellt werden oder andere wichtige Gründe vorliegen. Er ist berechtigt, jederzeit Anpassungen am Wettbewerbsmodus vorzunehmen sowie beim Vorliegen wichtiger Gründe den Wettbewerb auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden. Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss Datenschutzerklärung des Wettbewerbsveranstalters, abrufbar unter www.migros.ch/de/datenschutz.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel ist St. Gallen. Das Gewinnspiel und sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen dem Gewinnspielveranstalter und allfälligen Gewinnern unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht, unter vollständigem Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und sowie der Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980).