Seit 2009 legen wir in einer GVO-Richtlinie den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen in Futtermitteln offen. Damit entsprechen wir dem Wunsch unserer Kundinnen und Kunden, die auf sämtliche GVO-Rückstände in ihren Lebensmitteln verzichten möchten. Hier ein Auszug aus der Richtlinie:
Schweizer Fleisch, Geflügel, Eier und Milch sowie alle Produkte aus dem Ausland, die ein Label wie zum Beispiel Migros Bio tragen, müssen aus Produktion mit GVO-freier Fütterung stammen. Bei Kaninchen-, Truten- und Pouletfleisch aus Ungarn sowie Wurstwaren der Marke Beretta aus Italien ist die GVO-freie Fütterung ebenfalls sichergestellt.
Gemäss der Schweizer Gesetzgebung erlauben wir Zusatzstoffe, die mit Hilfe von gentechnischen Methoden in einem geschlossenen System hergestellt werden. Dazu gehören zum Beispiel Vitamine, Enzyme und Geschmacksverstärker. Im Endprodukt sind keine gentechnisch veränderten Organismen enthalten.
Wir nehmen unsere Verantwortung wahr und garantieren mit unseren Richtlinien und Qualitätskontrollen ein Höchstmass an Sicherheit, um Verunreinigungen mit GVO zu vermeiden. Die SQTS-Labors (Swiss Quality Testing Services) führen stichprobenartig GVO-Analysen bei Risikoprodukten durch.